Kfz-Versicherung




Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung hat den Zweck, wenn Sie schuldhaft einen Unfall verursachen, dem Geschädigten den entstandenen Schaden in voller Höhe zu erstatten.

Dazu zählen auch Personenschäden, Kosten für einen Mietwagen, Sachverständigenkosten und Rechtsanwaltkosten. Natürlich prüft Ihre Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung auch ob Sie wirklich zum Schadensersatz verpflichtet sind.

Das heißt, Ihre Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung, genau wie die private Haftpflichtversicherung, ist eine passive Rechtsschutzversicherung. Gegebenfalls würde Ihr Versicherungsunternehmen vor Gericht für Ihr Recht einstehen.

Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie benötigen zur Zulassung Ihres Fahrzeuges eine sogenannte Versicherungsbestätigungskarte und seit dem 01.02.2008 eine EVB-Nummer. Diese Elektronische-Versicherungsbestätigungsnummer erhalten Sie bei dem Versicherungsunternehmen Ihrer Wahl. Durch die EVB-Nummer wird schon bei der Beantragung der Kunde "durchleuchtet", d.h. Sie werden geprüft bei Schufa und Infoscore, wie Ihr Zahlungsverhalten bei Ihrer Vorversicherung war oder ob Sie wegen Nichtzahlung der Prämie bereits gekündigt worden sind. Sollten Sie solche Einträge vorhanden sein, könnte es passieren dass Sie keine Versicherungsbestätigungskarte mit der entsprechenden EVB-Nummer erhalten.

Grundsätzlich gilt:

Versicherungsunternehmen dürfen Kunden in der Teil- und Vollkaskoversicherung ablehnen, müssen Ihnen allerdings gleichzeitig die gesetzliche Mindestdeckung in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung anbieten. Es muss Ihnen also eine Versicherungsbestätigungskarte mit der dazugehörigen EVB-Nummer ausgehändigt werden.

Die gesetzliche Mindestdeckung wird Kunden angeboten, die zum Beispiel wegen Nichtzahlung gekündigt worden sind, zu viele Schäden in der Teil- oder Vollkasko- versicherung haben. Alle anderen Kunden erhalten die unbegrenzte Deckungsumme. Die allerdings in Ihren Summe, gerade bei Personenschäden, auch begrenzt ist. Viele Versicherungsunternehmen bieten einen so genannten Rabattschutz an, d.h. Sie bezahlen zwischen 5% und 15% Mehrbeitrag im Jahr und werden dafür im Schadensfall nicht in die schlechtere Schadensfreiheitsklasse zurück gestuft.




fs24_kfz_125x125

Tipp:
Weiterführende Informationen
www.versicherung-und-verkehr.de



© 2008 kfz-versicherung-online.net
Thema: Kfz Haftpflicht, Kfz Haftpflichtversicherung