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Eine Kfz Teilkaskoversicherung ist ein Zusatzbaustein zur gesetzlich vorgeschriebenen Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung. Diese abzuschließen kommt auf das Fahrzeugalter und der Nutzung des Fahrzeuges an. In der Teilkaskoversicherung gibt es keine Schadensfreiheitsklassen, d.h. selbst wenn Sie Schadensfrei fahren bleibt der Beitrag gleich. Es werden aber verschiedene Selbstbeteiligungsvarianten angeboten, wodurch Sie den Beitrag ihrer Kfz Versicherung senken können, im Schadensfall müssen Sie jedoch mit der höheren Selbstbeteiligung rechnen.
Die Kfz Teilkasko beinhaltet folgende Leistungen:
Diebstahl des Autos, Diebstahl/Einbruchdiebstahl von Teilen die fest mit dem Fahrzeug verbunden sind (Alufelgen, Radio– und Navigationsgeräte), Sturm– und Hagelschäden (Sturm ab Windstärke 8), Überschwemmungsschäden, Feuerschäden, Glasbruch (komplette Verglasung am Fahrzeug einschließlich Scheinwerfer– und Blinkleuchtenverglasung), Wildschäden (Haarwild nach dem Bundesjagdgesetz), Marderbiss
Worauf Sie beim Abschluss der Kfz Teilkaskoversicherung achten sollten:
Bei den meisten Versicherungsunternehmen sind die Sonderausstattungen zwischen 3.000€ und 5.000€ beitragsfrei mitversichert. Falls Sie ein Fahrzeug mit entsprechender Sonderausstattung besitzen sollten Sie nachfragen bis zu welcher Summe Ihre Sonderausstattung mitversichert ist.
Achten Sie unbedingt immer auf das Kleingedruckte in Ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Zur Verdeutlichung hier einige Beispiele:
Ist bei Wildschäden nur das Haarwild versichert oder leistet die Versicherung auch bei Nutztieren?
Sind die Leuchtmittel der Xenonscheinwerfer in der Glasbruchversicherung mitversichert und wird Ihnen der Innenraum Ihres Fahrzeuges nach einem Glasbruchschaden gereinigt?
Sind beim Marderbiss nur die elektronischen Verkabelungen mitversichert oder auch Bremsschläuche und wird Ihnen die Selbstbeteiligung erlassen?
Tipp: Mehr Informationen zu Leistungen der
Teilkaskoversicherung auf www.versicherung-und-verkehr.de

