Kfz-Versicherung




Eine Vollkaskoversicherung wird um folgende Zusatzbausteine zur Teilkaskoversicherung erweitert.

Sollten Sie einmal schuldhaft einen Unfall verursachen, wird der Schaden Ihres Unfallgegners über Ihre Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung reguliert. Ihren Schaden hingegen übernimmt nur eine Vollkaskoversicherung. Des Weiteren sind Vandalismusschäden ebenfalls über Ihre Vollkaskoversicherung abgedeckt.

Viele Versicherungsunternehmen bieten inzwischen einen so genannten Rabattschutz an, d.h. Sie bezahlen zwischen 5% und 15% Mehrbeitrag im Jahr und werden dafür im Schadensfall nicht in die schlechtere Schadensfreiheitsklasse zurück gestuft.

Ob sich dieser Versicherungsschutz für Sie lohnt hängt von Ihrer jetzigen Schadensfreiheitsklasse ab. Das können Sie sich von Ihrem Versicherungsunternehmen durchrechnen und schriftlich erläutern lassen. Empfehlenswert ist der Abschluss der Vollkasko bei jedem Neuwagenkauf. Sollten Sie noch keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben, werden Sie in die gleiche Schadensfreiheitsklasse wie in der Kfz-Haftpflichtversicherung eingestuft.




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Tipp:
Weiterführende Informationen
www.versicherung-und-verkehr.de



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Thema: Kfz Vollkasko, Kfz Vollkaskoversicherung